26. Februar 2009

Man möchte brechen

In unserer Konzeption gibt es eine Regelung, in welchen Situationen Fehlzeiten der TeilnehmerInnen akzeptiert werden können.
Eine kleine Auswahl:
- ärztlich nachgewiesene Krankheit
- Eheschließung
- Niederkunft der Ehefrau
- Ableben eines nahen Verwandten
- Ausübung öffentlicher Ehrenämter
- ...

WAS FEHLT????

/edit
Ich nehm alles zurück. Geburt eines Kindes dachte ich, fehlt (dass weibliche Belange in solchen Konzepten vernachlässigt werden ist ja nicht soo weit hergeholt...), aber ich hatte nicht daran gedacht, dass die betreffende Dame ja schon einen Monat vorher in den Mutterschutz gegangen ist... Gut, dann ist also alles richtig. Worunter Mutterschutz dann fällt weiß ich aber nicht. Ob das woanders geregelt ist oder unter Krankheit fällt...

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Urlaub?

Anonym hat gesagt…

bin ich doof!? aber ich komm nich drauf...wegen morgen meld dich doch wenn du genau weißt ob ihr pünktlich am hbf ankommt...dann fahren wir wohl zusammen bahn :)